Bauakte anlegen und Ablage der Belege ! |
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| Ratgebertext | Querinfos |
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Die Durchführung eines Bauvorhabens bringt für den Bauherren eine wahre Papierflut
mit sich. Anträge müssen gestellt, Genehmigungen eingeholt, Verträge
unterschrieben, Angebote ausgewertet, Aufträge vergeben, Rechnungen bezahlt, Quittungen
in Empfang genommen und Steuerformulare ausgefüllt werden. Wer diese unterschiedlichsten
Anträge, Formulare, Rechnungen und Quittungen nicht fein säuberlich und mit System
ablegt, der wird nach kurzer Zeit den Überblick verlieren und mit seinen Verbindlichkeiten
Schiffbruch erleiden.
Eine spezielle Bauakte muß angelegt werden! Für unsere Zwecke sind zwei Aktenordner mit breitem Rücken von 10 cm am besten geeignet. Ein zwölfteiliges Register für jeden Ordner ist sehr praktisch. Die folgende Ablagesystematik dürfte den üblichen Anforderungen genügen: ORDNER I - Notarielle Urkunden - Grundbuchauszüge - 1.Hypothek - 2.Hypothek - sonstige Kredite, öffentliche Mittel - Finanzamt - Baubehörde - sonstige Behörden - Versicherungen - Allgemeine Angebote - Verträge - Mängelrügen, Mängelbeseitigung ORDNER II - Chronologische Liste aller Belege - Belege Grundstück und Anschlüsse - Belege Rohbau - Belege Installationen - Belege Putz, Estrich, Isolierungen - Belege Innenausbau - Belege Außenanlagen Im ersten Ordner sollten alle Verträge, Urkunden, Anträge, Genehmigungen und der ganze geführte Schriftverkehr abgelegt werden. Dieser Ordner enthält für die folgenden Jahre eminent wichtige Unterlagen und sollte entsprechend sorgfältig aufbewahrt werden. Verlorene Unterlagen sind zumeist nur schwierig wiederzubeschaffen. Der zweite Ordner ist der Kostenkontrolle vorbehalten. Besonders wichtig ist die systematische Erfassung und Abheftung der eingehenden Zahlungsbelege. Für eine effektive Kostenkontrolle ist es sehr wichtig, daß alle eingehenden Rechnungen und Quittungen frühzeitig und sorgfältig verbucht und im Ordner II eingeheftet werden. Die Quittungen werden benötigt, um dem Finanzamt die getätigten Zahlungen nachzuweisen. Darüberhinaus werden diese Belege auch für die Reklamation von Garantieforderungen benötigt. |