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Definition der Projektziele

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Der Definition der Projektziele kommt eine immens wichtige Bedeutung zu. Alle zu erreichenden Ziele (Kostenziel, Terminziel, Qualitätsziel) sind so früh wie möglich, am Besten in Form eines Pflichtenheftes, zu fixieren.

 

Werden die Ziele nicht klar definiert, wird der Planer sich schwer tun, in vertretbarer Zeit zu einem abschließenden Ergebnis zu kommen. Die intensive Abstimmung zwischen Planer und Bauherr/Investor ganz am Anfang ist daher unverzichtbar. Vom Bauherren ist an dieser Stelle eine intensive Mitarbeit und im Verlauf der Umsetzung Treue zu diesen Festlegungen einzufordern

 

Ganz zu Beginn der Maßnahme, also noch vor der Aufstellung der konzeptionellen Planung, gibt es eine ganze Reihe von Randbedingungen, die es zu berücksichtigen gilt, wenn die Planungsziele festgelegt werden :

 

Baurechtliche Vorgaben

 

- Bauleitlinien (Bundesbaugesetz, Landesbauordnung, örtl. Bausatzungen, Gebietsentwicklungsplan, örtl. Bebauungsplan)

- Verdingungsordnung für Bauleistungen

- Einschlägige Baunormen

- Eingeführte Richtlinien

 

Wünsche des Bauherren/Investors

 

- Platzbedarf

- Komfortansprüche

- Individuelle Nutzungsabsichten

- ökologische Zielsetzungen (Energie, Schadstoffe, Nachhaltigkeit)

- Mittel- und Langfristige Lebensplanungen

- Ästhetischer Geschmack der Bauherrenschaft

 

Finanzielle Randbedingungen

 

- Verfügbares Budget

- Mittel- und langfristige Verfügbarkeit von Geldmitteln

- Steuerliche Randbedingungen

 

Gegebenheiten am Bauplatz

 

- Landschaftliches Umfeld

- Ausrichtung des Bauplatzes zur Sonne

- Art der Nachbarbebauung

- Immissionslage am Bauplatz (Lärm)

- Klimatische Bedingungen

 

Einige dieser Randbedingungen (z.B. baurechtliche Vorschriften) kann man als Konstante betrachten, auf die meisten Randbedingungen - die sich auch gegenläufig auswirken können - kann man variabel eingehen. Es gibt eine Vielzahl von Lösungswegen, die Baumaßnahme im Sinne des Auftraggebers möglichst optimal umzusetzen.

 

Aufgabe des mit der konzeptionellen Planung befaßten Architekten, Projektentwicklers oder Bauherren ist es, einen Kompromiß zu finden, der unter Beachtung aller Randbedingungen für den Auftraggeber (Bauherr, Investor) ein möglichst gutes Ergebnis bringt. Die einzuhaltenden Prioritäten bei der Ergebnisbewertung festzulegen (möglichst preiswert, möglichst schnell, möglichst energiesparend, möglichst komfortabel), ist wiederum Privileg des Bauherren/Investors.