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Definition der Qualität

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Qualität ist ein sehr vielfältig interpretierbarer Begriff, jeder kann etwas anderes darunter verstehen. Umso wichtiger ist es, das Thema zwischen Planer und Bauherr/Investor genau zu besprechen und klare Qualitätsziele zu vereinbaren. Qualität sagt etwas darüber aus, wie eine Leistung beschaffen sein muß.

 

Ein Qualitätsmaßstab ist eindeutig : Eine Leistung (Material, Verarbeitung) muß mängelfrei sein. Ist eine Leistung mit deutlichen Sachmängeln behaftet, die die Gebrauchstauglichkeit des Werkes beeinträchtigen, ist die Qualität dieser Leistung unzureichend. In diesem Fall hat der Auftraggeber Anspruch auf Beseitigung des Mangels, unabhängig vom hierfür zu erbringenden Aufwand.

 

Aber auch hier gibt es eine Grauzone : Es gibt sogenannte hinzunehmende Unregelmäßigkeiten. Hier handelt es sich um  Risse, Kratzer, Farbabweichungen, Verschmutzungen und Maßabweichungen die die Gebrauchstauglichkeit des Werkes nicht beeinträchtigen. Werden dabei die in den einschlägigen Normen und Richtlinien eingeräumten Toleranzen nicht überschritten, muß der Auftraggeber diese Unregelmäßigkeiten als üblich hinnehmen, so unbefriedigend das z.B. im Falle von optischen Unregelmäßigkeiten auch sein mag.

 

Um das Thema vollends zu komplizieren, gibt es noch sogenannte geringfügige Mängel, die die Gebrauchstüchtigkeit einer Sache nur wenig beeinträchtigen. In diesem Fall muß der Mangel dann nicht beseitigt werden, wenn der Beseitigungsaufwand unverhältnismäßig wäre. Hier kommt als Entschädigung für den Auftragnehmer eine angemessene Minderung des zu bezahlenden Entgeltes in Betracht.

 

Dass die zu erbringende Bauleistung mängelfrei zu erfolgen hat, braucht natürlich nicht als Projektziel vereinbart zu werden, hierfür gibt es bereits gesetzliche und gesetzesähnliche Vorschriften, die vom Ausführenden auf jeden Fall einzuhalten sind.

 

Als Qualitäts-Projektziele wären aber zu vereinbaren :

 

- Besondere bauökologische Eigenschaften (Energieverbrauch, Schadstofffreiheit)

- Besondere Komfortansprüche

- Besondere Ansprüche an das Raumklima

- Besondere Ansprüche an die Lärmdämmung

- Besondere Materialansprüche

- Besondere Ansprüche an das Erscheinungsbild des Objektes

usw.