Obwohl seit seiner Einführung gerade einmal vier Jahre vergangen sind,
war das Eigenheimzulagengesetz bereits wiederholt Gegenstand
gesetzgeberischen Reformwillens. Nach der Gesetzesbegründung sollen
bau- oder kaufwillige Bürger nicht länger die Eigenheimzulage erhalten,
die auch ohne staatliche Förderung zur Finanzierung ihres Eigentums in
der Lage sind. Die maßgeblichen Einkunftsgrenzen wurden zum 1. Januar 2000
deutlich abgesenkt und zwar für Alleinstehende auf 160 000 DM und für
Ehegatten auf 320 000 DM. Neu ist auch die Kinderkomponente bei der
Einkunftsgrenze. Hiermit soll den besonderen Belangen von Familien mit
Kindern Rechnung getragen werden. Für jedes Kind, für das im Erstjahr
die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Kinderzulage vorliegen,
erhöht sich der Grenzwert um 60 000 DM. Für Familien mit drei oder mehr
Kindern kommt es damit insgesamt nicht zu einer Absenkung, sondern sogar
zu einer Anhebung der Einkunftsgrenzen.
Die vorliegende Abhandlung, die sich an Steuerfachleute ebenso wendet wie
an den kauf- und bauwilligen Privatmann, erläutert unter Berücksichtigung
aller Neuregelungen, aktueller Entscheidungen des Bundesfinanzhofs sowie der
Finanzgerichte und der neuesten Verwaltungsanweisungen (Stand: Mitte August
2000) umfassend das Eigenheimzulagegesetz. Der Aufbau des Werkes orientiert sich
am Gesetzestext. Ausführliche Beispiele helfen, die bisweilen komplexe Materie
besser zu verstehen und nutzbringend anzuwenden.