Checklisten - und es läuft

Letzte Arbeiten vor Baubeginn



Wenn mit einem Bauvorhaben begonnen wird, sind viele Dinge zu beachten. Man kommt schnell in Schwierigkeiten, wenn Behörden nicht rechtzeitig informiert oder Terminzusagen an Beteiligte nicht erfüllt werden. Einige wichtige Punkte an die Sie denken sollten, werden im Folgenden aufgelistet.





Baugenehmigungsauflagen intensiv mit Architekt prüfen Jede Baugenehmigung enthält eine Seite mit Auflagen der Baubehörde. Die Einhaltung dieser Auflagen werden bei der Rohbau- bzw. Schlussabnahme durch die Baubehörde kontrolliert.
Baugenehmigung an Rohbauunternehmer zur Prüfung Sie sollten eine Kopie Ihrer Baugenehmigung, insbesondere die hier gemachten Auflagen, an Ihren Rohbau- oder Schlüsselfertigunternehmer geben. Die Baugenehmigung mit den Anlagen (Bauzeichnungen, geprüfte Statik, Entwässerungsplan, Lageplan) muß im Auftrag als zu berücksichtigende Basisunterlage verbrieft werden. Den Unternehmer sollten Sie verpflichten, daß er alle in der Genehmigung gemachten Auflagen einhalten muß.
Baubeginn beim Bauamt anzeigen Der Baubehörde muß der Beginn der Bauarbeiten angezeigt werden. Normalerweise verlangt das Bauamt dann auch die Benennung des Rohbauunternehmers und des verantwortlichen Bauleiters. Auf der Baustelle ist an gut sichtbarer Stelle der Bauschein mit den komplett ausgefüllten Angaben auszuhängen (Roter Punkt). Geschieht dies nicht, kann ein Bußgeld verhängt werden.
Bauunternehmer und Bauleiter beim Bauamt anzeigen Der Baubehörde muß der Beginn der Bauarbeiten angezeigt werden. Normalerweise verlangt das Bauamt dann auch die Benennung des Rohbauunternehmers und des verantwortlichen Bauleiters.
Einmessung der Baugrube - Grenzbebauung? Um nachträgliche Probleme bei einer Grenzbebauung wegen Überbauen des fremden Grundstücks zu vermeiden, ist zumeist eine Einmessung der Baugrube bzw. des Schnurgerüstes vorgeschrieben. Mit dieser Vermessung kann ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (geht schneller) oder das Liegenschaftsamt beauftragt werden. Auf dem zuvor errichteten Schnurgerüst markiert der Vermesser dann mit Nägeln die genaue Lage der Außenkante der Umfassungsmauern. Über diese Nägel werden dann Schnüre für die Auslotung der genauen Mauerwerksposition gespannt.
Auf Versorgungsleitungen im Untergrund prüfen Beim Ausschachten der Baugrube kommt es immer wieder vor, daß man auf eine Versorgungsleitung trifft. Beim Liegenschaftsamt und/oder den örtlichen Versorgungsunternehmen sollte man genau nachfragen, ob im Bereich der Baustelle irgendwelche Leitungen im Untergrund zu erwarten sind.
Baugrubensohle vom Statiker überprüfen lassen Nachdem die Baugrube ausgehoben ist, sollte man unbedingt den Statiker bitten, die Baugrubensohle zu inspizieren. Gibt es weniger tragfähige Bereiche (z.B. gummiartig nachgebende Schluffschichten), verdächtige Wasseransammlungen oder andere Umstände, die die in der Statik getroffenen Annahmen einschränken ? Der Statiker kann dann immer noch festlegen, ob bestimmte Abschnitte vielleicht vorsorglich zusätzlich zu bewehren oder andere Zusatzmaßnahmen zu ergreifen sind. Das kann spätere Folgeschäden vermeiden.
Bei Straßenbeeinträchtigungen Ordnungsamt informieren Werden durch die Bauarbeiten öffentliche Verkehrswege beeinträchtigt, muß das unbedingt dem Ordnungsamt mitgeteilt werden. Man darf nicht so ohne weiteres, Absperrungen vornehmen, ohne die zuständigen Stellen informiert zu haben.



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