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Vertragsbasis genau festlegen
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Im Vertrag genau festlegen, welche Regelungen die Grundlage für den Vertrag bilden.
üblich ist es, die VOB zu vereinbaren. Wenn die VOB nicht ausdrücklich vereinbart
wird, gilt automatisch das BGB als gesetzliche Grundlage. Es ist aber möglich, die VOB zu
vereinbaren, die Gewährleistungszeit jedoch abweichend von der VOB, wie im BGB
gehandhabt, von 2 Jahre auf 5 Jahre zu verlängern.
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Örtlichkeitsklausel
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Baustellenanschrift in den Vertrag nehmen. Zusicherung des Handwerkers aufnehmen, daß er die
Örtlichkeit besichtigt hat und Mehrforderungen aufgrund Unkenntnis der Örtlichkeit ausgeschlossen sind.
Den Zustand der Zuwegung zum Zeitpunkt der Arbeiten anführen (z.B. unbefestigte Zufahrt).
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Beschreibung Liefer und Leistungsumfang
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Am besten auf ein aufgestelltes Leistungsverzeichnis oder eine Baubeschreibung verweisen.
Diese Unterlage zum Bestandteil des Vertrages machen. Haben Sie die Verwendung hochwertiger
Materialien vereinbart, diese genau mit Hersteller und Typ bezeichnen. Formulierungen wie
hochwertig, ähnlich... usw. vermeiden. Jede Seite dieser Beschreibung gemeinsam mit dem
Auftragnehmer abzeichnen und als Kopie, ggfs. mit Zeichnungen oder Skizzen, an die
Vertragsexemplare heften.
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Vergütungsregelung und Preisbasis
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Nettopreis, Mehrwertsteuer, Bruttopreis und Währung (DM oder Euro) eindeutig aufführen. Wird ein
Nachlaß gewährt, schriftlich festlegen, ob dieser Nachlaß auch für nachträgliche Zusatzpositionen gilt.
Aufnehmen, daß alle Preise incl. Transport zum Einsatzort, Abladen und Verpackung gelten. Wenn der
Lieferumfang eindeutig festgelegt ist, versuchen, einen Gesamtfestpreis zu vereinbaren. Geht dies nicht,
sollte zumindest vereinbart werden, daß alle Einzelpreise Festpreise sind.
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Zahlungsbedingungen sauber vereinbaren
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Die vor Fälligkeit einer vereinbarten Zahlung zu erfüllenden Vorbedingungen
sauber definieren. Hier entsteht erfahrungsgemäß leicht Streit zwischen den Vertragspartnern.
Siehe hierzu unsere umfangreichen Formulierungsbeispiele. Achten
Sie darauf, daß Sie nie mit Ihren Zahlungen in Vorleistung gehen (höherer Zahlungsbetrag
als Gegenwert auf der Baustelle), sondern immer etwa 10 % mit den Zahlungen hinter dem
Arbeitsfortschritt zurückbleiben.
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Verbindlichen Fertigstellungstermin und Verzugsentschädigung festlegen
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Mit dem Handwerker sollte ein verbindlicher Fertigstellungstermin fixiert werden. Die
Überschreitung eines Termins führt fast immer zu Folgeproblemen und Mehrkosten beim Bauherren.
Damit der zugesagte Termin auch ernst genommen wird, ist eine Verzugsentschädigung zu
vereinbaren. Diese könnte z.B. 1 Prozent des Auftragswertes pro angefangene Woche betragen.
Sie müssen unbedingt in den Vertrag aufnehmen, daß die Verzugsentschädigung auch ohne Nachweis
eines entstandenen Schadens fällig wird.
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Gewährleistungsbedingungen
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Auch die Gewährleistungsbedingungen müssen eindeutig festgelegt werden. So können
trotz Vertragsgrundlage VOB ausdrücklich 5 Jahre Gewährleistungszeit vereinbart werden.
Es sind auch unterschiedliche Gewährleistungszeiten vereinbar, z.B. 5 Jahre für den Rohbau
und 2 Jahre für alle sonstigen Gewerke.
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Absicherung durch Bürgschaften
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Gehen Sie ausnahmsweise mit einer Zahlung in Vorleistung, muß diese über eine
Bankbürgschaft abgesichert werden, sonst können Sie im Falle des Konkurses Ihres
Vertragspartners im Regen stehen. Die Bankbürgschaft muß selbstschuldnerisch und unbefristet
sein. Lassen Sie sich nicht auf befristete Bürgschaften ein, aber formulieren Sie auch klar,
wann die Bürgschaft zurückgegeben wird. Dies sollte immer die Erfüllung eines Tatbestandes
(z.B. Abnahme) sein und niemals ein Kalender-Datum.
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Regelung für Vertragsänderungen
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Sprechen Sie mit dem Auftragnehmer ab, wie mit Vertragsänderungen umzugehen ist und
schreiben Sie das in den Vertrag. Änderungen sollten erst ausgeführt werden dürfen,
nachdem der Auftragnehmer die Mehrkosten genannt und der Bauherr schriftlich zugestimmt hat.
Nach der Durchführung von Arbeiten läßt es sich schwer über Preise verhandeln.
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