Baukosten senken - auf die Strategie kommt es an !

Zu beachtende Grundsätze bei planerischer Eigenleistung

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Ratgebertext
a) Planerische Eigenleistung muß mit dem Architekten frühzeitig und im Einzelnen abgestimmt werden.

b) Der Architekt darf nicht aus seiner Verantwortung entlassen werden. Mancher Architekt ist froh, wenn ein ausreichend qualifizierter Bauherr ihm weniger geliebte Routinetätigkeiten abnimmt - tut er dies doch zumeist mit kaum überbietbarem Elan.

c) Planerische Eigenleistung muß dem Architekten zuarbeiten und die zwingend durch ihn zu erbringenden Leistungen sinnvoll ergänzen. Sie soll den Architekteneinsatz auf ein erforderliches Maß reduzieren, nicht jedoch vollständig ersetzen. Wie noch erklärt wird, sind in erster Linie zeitintensive Routine- und Detailausarbeitungen gemeint. Alle Selbsthilfe-Arbeiten sollten vom Architekten überprüft werden.

d) Auf dem Gebiet der Kosten- und Terminkontrolle sollte sich der Bauherr als zusätzliche Kontrollinstanz verstehen. Auch hier wird letztlich der Fachplanereinsatz auf das unverzichtbare Maß reduziert. Die Auswertung von Ergebnissen und die Festlegung von Konsequenzen muß wiederum mit dem Architekten, der letztlich die planerische Gesamtverantwortung auch gegenüber der Genehmigungsbehörde trägt, gemeinsam erfolgen.

e) Alle hier besprochenen Eigenleistungen sollen in ihren Zielen nicht gegen den Architekten gerichtet sein - also nicht alleine den Architekten kontrollieren. Ein gutes Vertrauensverhältnis zwischen Bauherr und Planer ist unabdingbar für ein gutes Ergebnis.

(C) Copyright 2000 by Dipl.Ing. Hans-Peter Schmitz, Erftstadt   Homepage  Email