Schnittstellen zu Nachbar- und Folgegewerken |
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Terminliche Schnittstellen
Um ein ehrgeiziges Einsparungsziel zu erreichen, müssen vom Bauherren in aller Regel Helfer beschäftigt werden. Damit die Arbeiten, wie geplant, auch zu Ende geführt werden können, müssen die eingeplanten Helfer zuverlässig sein. Insbesondere dann, wenn im Anschluß an ein Selbsthilfegewerk gewerbliche Handwerker weiterarbeiten, müssen abgesprochene Termine auch sicher eingehalten werden. Wenn die Arbeiten verschleppt werden, kann es mit dem Folgeunternehmer Ärger geben. So kann es sein, daß der Handwerker keine Zeit mehr hat und der Bauherr ohne Auftragnehmer dasteht. Ein Handwerker, der die Arbeiten fest eingeplant hatte und nun mit der Ausführung warten muß, könnte auch Schadensersatzforderungen stellen. Technische Schnittstellen Folgt ein Unternehmer/Handwerker auf ein Vorläufergewerk ist er nach VOB gehalten, das vorlaufende Gewerk, welches ja die Basis für die eigenen Arbeiten darstellt, dahingehend zu beurteilen, ob es sach- und fachgerecht erbracht wurde. Unterläßt er die Reklamation evt. vorhandener Mängel, dann kann er bei später auftretenden Mängeln in seinem eigenen Gewerk, die auf diese Vormängel zurückzuführen sind, die Verantwortung nicht so ohne weiteres ablehnen. Ein Nachfolgeunternehmer wird also insbesondere dann, wenn er weiß, daß ein vorlaufendes Gewerk von einem Eigenleister erbracht wurde, dieses ganz besonders penibel unter die Lupe nehmen. Dies tut er dann mit dem Ziel, Mängel zu finden, die seine Haftung für das Nachfolgegewerk von vorne herein einschränken. Oft werden dann nicht geplante Vorarbeiten zusätzlich in Rechnung gestellt, die erforderlich waren, um die Vorschäden zu beseitigen. Hier ist also ganz besonders auf eine sorgfältige Arbeit des Selbsthelfers zu achten. Vereinbaren Sie mit dem Nachfolgeunternehmer unbedingt eine förmliche Abnahme des vorlaufenden Gewerks um nachträgliche Forderungen auszuschließen. |