Baukosten senken - auf die Strategie kommt es an !

Ausschreibung und Angebotsvergleich - So behalten Sie den Überblick

Leseprobe : Bauaufträge rechtssicher vergeben und Kosten sparen, intern(a)ktuell-Verlag

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Maßnahmenbeschreibung Querinfos

Sobald Sie wissen, welche Handwerkerleistungen Sie benötigen, können Sie mit der Ausschreibung beginnen. Weil Sie ja nicht so gut ausgestattet sind wie ein Architekt oder Bauingenieur, können Sie die nachfolgend beschriebene vereinfachte, aber immer noch professionelle Variante wählen.

Der erste Schritt besteht darin, die in Frage kommenden Betriebe auszuwählen. Weil Fahrtkosten meist an den Kunden weiterberechnet werden und somit die Arbeit verteuern, sollten Sie sich auf Handwerker in Ihrer Region konzentrieren.

Das hat noch einen weiteren, wichtigen Vorteil: Sie können sich vor Ort bei Nachbarn oder Bekannten über den Ruf der jeweiligen Betriebe informieren. Wer stets gute Arbeit abliefert, wird gerne empfohlen - und wer immer wieder pfuscht, kommt schnell in Verruf.

Tipp : Weil Ihnen selbst bei Ausschreibung und Vergleich ein beträchtlicher Verwaltungsaufwand entsteht, sollten Sie schon bei der Ausschreibung den Anbieterkreis eingrenzen - am besten auf zwei bis vier Betriebe pro Gewerk.

Wichtig: Damit der Handwerker ein zuverlässiges Angebot abgeben kann, sollte vor Ort ein Besichtigungstermin vereinbart werden. Notieren Sie die Termine und bewahren Sie sie für Ihre Steuererklärung auf, weil sich die Fahrtkosten als Aufwendungen steuermindernd absetzen lassen.

Achtung: Achten Sie darauf, dass Sie keine konkurrierenden Handwerker gleichzeitig besichtigen lassen! Sonst würde die Gefahr bestehen, dass zu Ihrem Nachteil Preisabsprachen getroffen werden.

Achten Sie unbedingt auf einheitliche Vorgaben

Wenn es um den Einsatz bestimmter Materialien geht, sollten Sie bei der Angebotseinholung allen Handwerkern die gleichen Vorgaben machen. Nur so können Sie am Ende die Angebote auch wirklich vergleichen!

Beispiel: Ein Fliesenleger, der Ihnen aufwändige Mosaikfliesen anbietet, ist logischerweise teurer als sein Konkurrent, der sein Angebot nach dem bewährten Muster "quadratisch, praktisch, günstig" strickt. Auch Holz- und Kunststofffenster oder Kupfer- und Kunststoff-Wasserleitungen sind folglich nicht miteinander vergleichbar.

Tipp: Klären Sie schon vor der Vereinbarung eines Besichtigungstermins, ob der Handwerker den von Ihnen gewünschten Fertigstellungstermin überhaupt einhalten kann. Wenn ein kleinerer Anbieter gerade ein größeres Neubau- oder Sanierungsprojekt laufen hat, kann es sein, dass er über mehrere Wochen hinweg komplett ausgebucht ist.

Nun sollten die Angebote zügig eintreffen, und jetzt geht es an die wichtige Frage:

Welcher Handwerker wird Ihren Auftrag erhalten?

Bevor Sie diese Frage hieb- und stichfest beantworten können, müssen Sie die Angebote gründlich prüfen. Achten Sie darauf, dass

> die aufgeführten Leistungen und Materialien mit Ihren Vorgaben übereinstimmen,

> auch scheinbar nebensächliche Arbeiten wie beispielsweise beim Fliesenlegen das Anbringen von Silikonfugen in den Ecken mit drin sind,

> die Mehrwertsteuer enthalten ist,

> eventuell anfallende Fahrtkosten im Angebot mit aufgeführt werden und

> das Angebot keine "Weichmacher"-Klauseln enthält wie "Arbeitslohn nach Vereinbarung" oder "Abrechnung nach Aufwand zum Stundensatz von 80,00 DM".


So vermeiden Sie teure Überraschungen

Ein gutes Angebot ist erfreulich - aber noch besser ist es für Sie als Auftraggeber, wenn der Handwerker den darin aufgeführten Preis auch einhält. Dass dies längst nicht immer der Fall ist, beweisen die zahlreichen Fälle, in denen sich Kunden die Preisüberziehung nicht gefallen ließen und vor Gericht gezogen sind.

Achtung: Wenn das Angebot als "Kostenvoranschlag" deklariert ist, hat der Handwerker die Möglichkeit, ohne Ihr Einverständnis am Ende mehr verlangen zu dürfen. Nur wenn der Endpreis den Voranschlag "wesentlich überschreitet" - das sind nach Auffassung der Gerichte etwa 15 % und mehr - muss Ihnen der Auftragnehmer die Preisüberschreitung rechtzeitig ankündigen.

Das können Sie vermeiden, indem Sie bei der Auftragserteilung den vereinbarten Preis als verbindlichen Festpreis deklarieren lassen. Dazu ist es allerdings notwendig, dass in einem schriftlichen Auftrag der Endpreis als "verbindlicher Festpreis" bezeichnet wird.

Tipp : Verpflichten Sie den Anbieter erst auf den Festpreis, wenn Ihnen das Angebot vorliegt. Wenn Sie schon bei der Ausschreibung auf verbindliche Angebotspreise bestehen, kalkulieren die Handwerker eine meist großzügige Spanne für eventuellen Mehraufwand mit ein - und dadurch würde sich die Leistung für Sie unterm Strich verteuern!

Auch bei der Einhaltung der zugesagten Termine haben Kunden immer wieder ihre liebe Not mit der ehrbaren Handwerkerzunft. Auf die freundliche Zusage "In den nächsten Tagen kommen wir" folgt nicht selten wochenlanges Schweigen.

Schlimmer noch: Wenn mehrere Betriebe an Ihrem Renovierungsprojekt beteiligt sind und schon die ersten Handwerker mit Verspätung anrücken, verzögert sich auch der Einsatz der nachfolgenden Handwerker. Sie haben dann den Schaden, weil Sie erst Wochen später als geplant Ihre Wohnung wieder neu vermieten können.

2000 Dipl.Ing. Hans-Peter Schmitz, Erftstadt   Homepage  Email