Aufmasse überprüfen |
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| Maßnahmenbeschreibung | |
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Bei allen Aufträgen, die über ein Leistungsverzeichnis abgerechnet werden, hat
der Auftragnehmer die erbrachten Leistungen aufzumessen. Der Bauherr ist gut
beraten, von seinem Architekten zu verlangen, dieses Aufmaß zu überprüfen und
dies zusätzlich selber zu tun. Durch das Aufdecken von Rechenfehlern oder
Fehlmessungen zu seinen Ungunsten kann man leicht mehrere hundert Euro
einsparen.
In der VOB sind die detaillierten Vorschriften für das Aufmessen der Leistungen aller Gewerke niedergelegt. Der Bauherr sollte sich von seinem Architekten beraten lassen, sich aber auch in jedem Fall selbst mit der Materie beschäftigen. Besonders wichtig sind die Vorschriften für das Abziehen bzw. Übermessen von nicht bearbeiteten Flächen wie Tür- und Fensteröffungen. Auch die Vorgaben, was nicht zusätzlich zu vergütende Nebenleistungen oder extra zu vergütende Zusatzleistungen sind, sind wichtig. Diese Vorschriften werden von weniger seriösen Handwerkern oft zu ihren Gunsten falsch ausgelegt. Werden die Aufmaße auf die geschilderten Belange hin nicht intensiv überprüft, ist der Auftraggeber der Dumme. Also, aufpassen ! Es geht um Ihr Geld |