Baukosten senken - auf die Strategie kommt es an !

Qualitätsstandards überprüfen

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Maßnahmenbeschreibung
Bestandteil eines Auftrages für die Durchführung von Bauleistungen ist die technische Beschreibung der vom Auftraggeber erwarteten Leistung. Art und Aufbau dieser technischen Leistungsbeschreibung hängt von der Art des zu vergebenden Auftrages ab.

Werden die Leistungen aufgemessen wird normalerweise ein Leistungsverzeichnis erstellt, welches alle zu erwartenden Teilleistungen beschreibt. Diese Beschreibung bezieht sich z.B. auf 1 m2 zu verlegenden Fliesenbelag. Beschrieben wird die Art der Durchführung (Verlegen im Dick- oder Dünnbett) und die zu verwendenden Materialien (z.B. kunststoffvergüteter mineralischer Kleber, Keramikfliesen bestimmter Farbe, Größe und Materialqualität, spezielle Normen>. Gibt es übergeordnete, alle Einzelpositionen betreffende Festlegungen (z. B. Baustellenorganisation, Transporte, Reinigung, Schnittstellen zu anderen Gewerken, Zeitpunkte, allgemeine Normen) zu definieren, werden "Zusätzliche Technische Vorbemerkungen" dem Leistungsverzeichnis vorangestellt. In Summe hat man es mit einer Vielzahl von einzelnen, sehr detaillierten Leistungsbeschreibungen zu tun. Je genauer die einzelnen technischen Beschreibungen ausfallen, umso besser für die spätere Kontrolle des gelieferten Qualitätsstandards.

Wird ein Festpreisauftrag, z.B. für die schlüsselfertige Erstellung eines Hauses, vergeben, wird eine technische Baubeschreibung dem eigentlichen kaufmännischen Vertrag zugrundegelegt. Diese umfaßt mehr oder weniger ausführliche Beschreibungen der Ausführungsqaulität in den einzelnen Gewerken der Gesamtmaßnahme. An dieser Stelle werden leider oft viel zu knapp formulierte Baubeschreibungen verfaßt, die dem Unternehmer sehr große Ermessensspielräume belassen. Es wäre blauäugig anzunehmen, daß der Unternehmer auch ohne definitive Festschreibung später hochwertige Materialvarianten bevorzugt und einbaut. Dies wird er nur in dem Maße tun, wie er spätere Reklamationen wegen Versagen minderwertigen Materials innerhalb der Gewährleistung glaubt vermeiden zu können.

Formulierungen zur Materialqualität in der Baubeschreibung wie "hochwertige Ausstattung" oder "Luxusausstattung" sind völlig wertlos, da diese Begriffe nirgendwo definiert oder geregelt sind. Hat der Bauherr konkrete Vorstellungen zu hochwertigen einzusetzenden Materialien, so muß er diese detailliert, d.h. mit Material-, Firmen- und Typenbezeichnung in der Baubeschreibung niederlegen. Auch auf Formulierungen wie Fa ......., Typ ........ oder gleichwertig, sollten Sie sich nicht einlassen. Nur so kann man sicher sein, später auch die gewünschten Materialien zu erhalten. Alle Materialwünsche, die nach Auftragserteilung angemeldet werden, führen erfahrungsgemäß zu Mehrkosten. Man sollte sich also die Zeit nehmen und eine detaillierte Auflistung der gewünschten Materialqualitäten der Baubeschreibung anfügen.

Vor oder direkt beim Einbau muß der Bauherr darauf achten, daß alle Festlegungen der Baubeschreibungen dann auch tatsächlich umgesetzt werden. Werden dann im Zuge der Realisierung Abweichungen von diesen Materialqualitäten festgestellt, können diese begründet zurückgewiesen bzw. Minderkosten angemeldet werden.

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