Baukosten senken - auf die Strategie kommt es an !

Verzugsentschädigung geltend machen

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Maßnahmenbeschreibung
Eine Baumaßnahme ist ein komplexes Vorhaben, das nur plangemäß realisiert werden kann, wenn sich alle Beteiligten an die Absprachen halten. Besonders wichtig für einen zügigen, reibungslosen Ablauf ist es, daß alle Gewerke termingerecht erledigt werden. Die Ausführungsdauer und der Starttermin werden normalerweise im Werkvertrag festgelegt. Um dem Baunternehmer einen Anreiz zu bieten, die zugesagten Termine auch tatsächlich einzuhalten, werden häufig Verzugsentschädigungen oder Terminpönalen vereinbart. Hierbei handelt es sich um prozentuale Anteile der Vertragssumme oder um Absolutbeträge, die im Falle der Terminüberschreitung vom Unternehmer-Entgelt abgezogen werden können. Eine übliche Formulierung wäre z.B. 0,5 % der Auftragssumme Abzug pro angefangene Woche Terminverzug. Der Bauherr sollte berücksichtigen, daß hierdurch normalerweise die Angebotspreise beeinflußt werden.

Da es sich hier um die beiderseitige vertragliche Vereinbarung einer Vertragsstrafe handelt, sollte der Bauherr auch so konsequent sein und diese Abzüge im Fall der Terminüberschreitung tätigen. Nun entstehen oft Meinungsverschiedenheiten oder gar ein Rechtsstreit darüber, ob dem Bauherren durch den Terminverzug tatsächlich ein Schaden entstanden ist. Dies kann man vermeiden, wenn man der Pönale-Vereinbarung den Halbsatz anfügt, "ohne den Nachweis eines Schadens erbringen zu müssen".

Ganz wichtig zu beachten ist, daß der Auftraggeber nach der Abnahme einer Leistung eine Vertragsstrafe nur dann fordern kann, wenn er sich dies bei der Abnahme der Leistung ausdrücklich, d.h. am besten schriftlich, vorbehalten hat.

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