Verzugsentschädigung geltend machen |
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| Maßnahmenbeschreibung | |
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Eine Baumaßnahme ist ein komplexes Vorhaben, das nur plangemäß realisiert werden
kann, wenn sich alle Beteiligten an die Absprachen halten. Besonders wichtig für
einen zügigen, reibungslosen Ablauf ist es, daß alle Gewerke termingerecht erledigt
werden. Die Ausführungsdauer und der Starttermin werden normalerweise im
Werkvertrag festgelegt. Um dem Baunternehmer einen Anreiz zu bieten, die
zugesagten Termine auch tatsächlich einzuhalten, werden häufig
Verzugsentschädigungen oder Terminpönalen vereinbart. Hierbei handelt es
sich um prozentuale Anteile der Vertragssumme oder um Absolutbeträge, die
im Falle der Terminüberschreitung vom Unternehmer-Entgelt abgezogen werden
können. Eine übliche Formulierung wäre z.B. 0,5 % der Auftragssumme Abzug pro
angefangene Woche Terminverzug. Der Bauherr sollte berücksichtigen, daß
hierdurch normalerweise die Angebotspreise beeinflußt werden.
Da es sich hier um die beiderseitige vertragliche Vereinbarung einer Vertragsstrafe handelt, sollte der Bauherr auch so konsequent sein und diese Abzüge im Fall der Terminüberschreitung tätigen. Nun entstehen oft Meinungsverschiedenheiten oder gar ein Rechtsstreit darüber, ob dem Bauherren durch den Terminverzug tatsächlich ein Schaden entstanden ist. Dies kann man vermeiden, wenn man der Pönale-Vereinbarung den Halbsatz anfügt, "ohne den Nachweis eines Schadens erbringen zu müssen". Ganz wichtig zu beachten ist, daß der Auftraggeber nach der Abnahme einer Leistung eine Vertragsstrafe nur dann fordern kann, wenn er sich dies bei der Abnahme der Leistung ausdrücklich, d.h. am besten schriftlich, vorbehalten hat. |