Ausschöpfen von Vertragsbedingungen |
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| Maßnahmenbeschreibung | |
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Um ein Bauprojekt mit minimalen Herstellungskosten zu realisieren, sollte
man ständig ein Auge auf die erteilten Aufträge und die hier vereinbarten
Vertragsbedingungen halten.
Z.B. muß in allen Realisierungsphasen geprüft werden, ob die an Handwerker und Unternehmer zu leistenden Zahlungen auch wirklich fällig und der Höhe nach gerechtfertigt sind. Den Zahlungen muß in jedem Fall der vertraglich fixierte Liefer- und Leistungswert gegenüberstehen. Genauso, wie der Handwerker oder Unternehmer z.B. die Möglichkeit einer Preismehrforderung nutzen wird, wenn er Aussicht auf Durchsetzung seines Anspruches hat, sollte dies der Bauherr auch mit Minderkostenforderungen so halten, wenn sein Vertragspartner die verbrieften Leistungen nicht vertragsgerecht erbracht hat. Sie sollten sich als Bauherr in Ihrem Vorgehen nicht berirren lassen und Ihre berechtigten Interessen konsequent verfolgen. Es ist Ihr gutes Recht, auf einer korrekten Erfüllung des verbrieften Liefer- und Leistungsumfanges zu bestehen. Sind Abstriche an der vom Auftragnehmer geschuldeten Leistung zu machen, so muß der Auftragnehmer selbstverständlich auch Einbußen beim abgerechneten Endpreis hinnehmen. Die Kontrolle der vertraglich vereinbarten Lieferungen und Leistungen erfolgt auf verschiedenen Gebieten Aufmasse überprüfen Zahlungsbedingungen einhalten Qualitätsstandards überprüfen Minderkosten geltend machen Verzugsentschädigung geltend machen Sicherheitsleistungen einfordern
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