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Auch bei den Planungskosten lassen sich Kosten sparen, wenn sich mehrere
Bauherren zu einer gemeinsam handelnden Bauherrengemeinschaft
zusammenschließen. Planungsleistungen sind immer nach HOAI zu honorieren.
In der HOAI werden die einzuhaltenden Spannen der Vergütungssätze in
Abhängigkeit von der Schwierigkeit der Planungsaufgabe (Honorarzonen
I,II,III,IV) und der Bausumme geregelt. Sie werden feststellen, dass das auf
die Bausumme bezogene spezifische Planungs-Honorar mit steigender Bausumme
abnimmt.
Die Planungsleistung für eine Bausumme von z.B. 400.000 EUR kostet lt.
HOAI-Tabelle etwa 12 % weniger als die Planungsleistung für zwei separat
beauftragte Maßnahmen mit einer Bausumme von jeweils 200.000 EUR. Das
bedeutet bei Zugrundelegung des mittleren Vergütungssatzes in Honorarzone
III für alle Leistungsphasen eine Verringerung der Planungskosten um etwa
5.800 EUR für die gesamte Maßnahme.
Der Architekt spart Aquisitionskosten und kann normalerweise eine große
Bausumme wirtschaftlicher abwickeln. Er kann sein Personal effizienter
einsetzen und spart Wege zur gemeinsamen Baustelle. Da für ihn ein größeres
Objekt grundsätzlich interessanter ist, wird er sicher bereit sein, mit
einer Bauherrengemeinschaft entsprechende Vereinbarungen abzuschließen.
Was für die Architektenleistungen gilt, kann natürlich ebenso für die
Leistungen, z.B. durch den Statiker oder Prüfstatiker gelten. Auch hier
lohnt es sich, zweckmäßige Vereinbarungen zu treffen.
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