Baukosten senken - auf die Strategie kommt es an !

Die Planung grosser Objekte kostet weniger

Querinfos mit Zurück-Button Ihres Browsers verlassen

Maßnahmenbeschreibung Querinfos

Auch bei den Planungskosten lassen sich Kosten sparen, wenn sich mehrere Bauherren zu einer gemeinsam handelnden Bauherrengemeinschaft zusammenschließen. Planungsleistungen sind immer nach HOAI zu honorieren. In der HOAI werden die einzuhaltenden Spannen der Vergütungssätze in Abhängigkeit von der Schwierigkeit der Planungsaufgabe (Honorarzonen I,II,III,IV) und der Bausumme geregelt. Sie werden feststellen, dass das auf die Bausumme bezogene spezifische Planungs-Honorar mit steigender Bausumme abnimmt.

Die Planungsleistung für eine Bausumme von z.B. 400.000 EUR kostet lt. HOAI-Tabelle etwa 12 % weniger als die Planungsleistung für zwei separat beauftragte Maßnahmen mit einer Bausumme von jeweils 200.000 EUR. Das bedeutet bei Zugrundelegung des mittleren Vergütungssatzes in Honorarzone III für alle Leistungsphasen eine Verringerung der Planungskosten um etwa 5.800 EUR für die gesamte Maßnahme.

Der Architekt spart Aquisitionskosten und kann normalerweise eine große Bausumme wirtschaftlicher abwickeln. Er kann sein Personal effizienter einsetzen und spart Wege zur gemeinsamen Baustelle. Da für ihn ein größeres Objekt grundsätzlich interessanter ist, wird er sicher bereit sein, mit einer Bauherrengemeinschaft entsprechende Vereinbarungen abzuschließen.

Was für die Architektenleistungen gilt, kann natürlich ebenso für die Leistungen, z.B. durch den Statiker oder Prüfstatiker gelten. Auch hier lohnt es sich, zweckmäßige Vereinbarungen zu treffen.


Copyright 2001 Dipl.Ing. Hans-Peter Schmitz, Erftstadt   Homepage  Email