Baukosten senken - auf die Strategie kommt es an !

Vorsehen gemeinsam genutzter Einrichtungen

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Maßnahmenbeschreibung Querinfos

Vielleicht erlaubt das Konzept Ihrer Bauherren-Gemeinschaft noch einen weiteren Schritt der Kooperation, nämlich das Vorsehen von gemeinschaftlich genutzten Einrichtungen. Hier besteht eine Vielzahl von Kooperationsmöglichkeiten. Einige denkbare "Gemeinsamkeiten" :

- zentrales "Abstellgebäude" anstelle individueller Unterkellerungen
- mittige Hof- oder Terrassenanlage
- Garagenhof mit Zufahrt
- Nutzgarten
- Verzicht auf Einfriedungen
- Heizzentrale
- Solar- oder Windkraftanlage
- Regenwasser-Aufbereitungsanlage

Durch dieses Vorgehen können natürlich gewaltige Beträge eingespart werden. Aber bei der Errichtunge gemeinsam genutzter Einrichtungen ist es ganz besonders wichtig, dass vertragliche Absprachen bestehen, bzw. dass diese Einrichtungen als Sondereigentum ausgewiesen werden. Nicht nur die Errichtungs- und Anschaffungskosten sind hier von Interesse, sondern ganz besonders die Verbrauchs-, Wartungs- und Instandhaltungskosten. Hier ist die Einschaltung eines Fachmannes (Notar) unverzichtbar.


Copyright 2001 Dipl.Ing. Hans-Peter Schmitz, Erftstadt   Homepage  Email