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Vielleicht erlaubt das Konzept Ihrer Bauherren-Gemeinschaft noch einen
weiteren Schritt der Kooperation, nämlich das Vorsehen von gemeinschaftlich
genutzten Einrichtungen. Hier besteht eine Vielzahl von
Kooperationsmöglichkeiten. Einige denkbare "Gemeinsamkeiten" :
- zentrales "Abstellgebäude" anstelle individueller Unterkellerungen
- mittige Hof- oder Terrassenanlage
- Garagenhof mit Zufahrt
- Nutzgarten
- Verzicht auf Einfriedungen
- Heizzentrale
- Solar- oder Windkraftanlage
- Regenwasser-Aufbereitungsanlage
Durch dieses Vorgehen können natürlich gewaltige Beträge eingespart werden.
Aber bei der Errichtunge gemeinsam genutzter Einrichtungen ist es ganz
besonders wichtig, dass vertragliche Absprachen bestehen, bzw. dass diese
Einrichtungen als Sondereigentum ausgewiesen werden. Nicht nur die
Errichtungs- und Anschaffungskosten sind hier von Interesse, sondern ganz
besonders die Verbrauchs-, Wartungs- und Instandhaltungskosten. Hier ist
die Einschaltung eines Fachmannes (Notar) unverzichtbar.
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