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Eine Bauherren-Gemeinschaft sollte nicht nur unter finanziellen
Gesichtspunkten gegründet werden. Die einzelnen Mitglieder sollten darauf
achten, dass auch eine gewisse Sympathie herrscht. Nicht alleine, dass man
während der Realisierungsphase "auf Gedeih und Verderben" aufeinander
angewiesen ist. Bauherren-Gemeinschaften sind in aller Regel dazu
verurteilt, auch später nachbarschaftlich miteinander auszukommen. Und nicht
nur der männliche Part der Bauherrenschaft, sondern auch die Ehefrauen
sollten möglichst miteinander "können". Die meisten Bauherren-Gemeinschaften
entwickeln sich zu guten Nachbarschaften, viele sogar zu dauerhaften
Freundschaften.
Eins darf aber nicht vergessen werden: In jeder Gemeinschaft kann es früher
oder später auch zum Krach kommen. Ein guter Kooperationsvertrag zeichnet
sich dadurch aus, dass auch für diesen Fall in irgendeiner Form Regelungen
getroffen werden.
Man sollte sich also schon im Vorfeld fragen: Welche Störungen der
gemeinsamen Unternehmung sind denkbar und was werden wir in diesem Fall
tun. Was passiert, wenn gemeinsames Eigentum geschaffen wurde ? Oder was
passiert, wenn das Eigenleistungsteam nach der Fertigstellung des ersten
Rohbaus auseinander bricht ? Für die dann unausbleiblichen Streitfälle
sollten schon vorsorglich Lösungswege abgesprochen sein.
Das frühzeitige Durchdenken und Besprechen der möglichen zukünftigen
Konfliktfälle reicht vielleicht schon aus, das Auftreten von Konflikten von
vorne herein zu vermeiden. Wenn man sich - aus Angst vor dem Ansprechen
solcher Konfliktthemen - allzu blauäugig auf eine Bauherren-Gemeinschaft
einläßt, kann es später ein böses Erwachen geben.
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