Vollständige Leistungsbeschreibungen |
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| Maßnahmenbeschreibung | Querinfos |
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In Zeiten schwacher Baukonjunktur haben es Anbieter von Bauleistungen schwer an neue Aufträge zu kommen. Der Wettbewerb zwischen den Dienstleistern und Lieferanten ist hart. Aufträge werden scharf kalukuliert. Üppige Gewinnspannen sind nicht durchsetzbar. Nur wer mit attraktiven Angebotspreisen Bauherren für sich gewinnen und damit gegen die Konkurrenz bestehen kann, hat eine Chance zu überleben. Im Grunde haben wir es mit ausgesprochen bauherrenfreundlichen Zeiten zu tun. Da es den wenigsten Anbietern von Bauleistungen gelingt, zu einigermaßen auskömmlichen Preisen zu kommen, sind diese gezwungen, alles daran zu setzen, dass die wenigen "geholten" Aufträge mit einem möglichst positiven Ergebnis abgeschlossen werden können. Eine der verfolgten Strategien ist dabei, unklare Vorgaben der Leistungsbeschreibung auszunutzen. Da die zu verbauenden Materialmengen durch die in der Regel genau spezifizierte Größe des Hauses kaum zu beeinflussen sind, setzt man gezielt an der Qualität des verwendeten Materials an. Viele Bauherren werden feststellen, dass ihr Vertragspartner nach der Auftragserteilung ein deutlich verändertes Gebaren an den Tag legt. Bei größeren Baufirmen (z.B. Fertighaushersteller) wird dies schon daran erkennbar, dass innerhalb des Unternehmens die Zuständigkeit für die Durchführung eines Bauvorhabens wechselt. Der immer zuvorkommende, freundlich lächelnde Vertriebsmitarbeiter übergibt das Staffelholz nach der Auftragsvergabe an einen eher kühlen Techniker, der sich unbeirrbar anschickt, den geschlossenen Vertrag Wort für Wort umzusetzen. Wohlgemerkt, nur die im Vertrag niedergeschriebenen Worte und nicht das, was im Rahmen der Verkaufsgespräche bei Kaffee und Kuchen mündlich zugesagt oder in Aussicht gestellt wurde. Will der angehende Bauherr sich frustrierende Erlebnisse in dieser Richtung
ersparen, gibt es nur eins : Alles was im Zuge von Verkaufsverhandlungen
besprochen wird, muss schriftlich fixiert und Bestandteil des geschlossen
Werk- bzw. Kaufvertrages werden. Ein geschickter Verkäufer wird versuchen,
dies zu verhindern mit Aussagen wie : Lassen Sie sich nicht verunsichern. Bestehen Sie darauf, dass alle gegebenen Zusagen schriftlich fixiert werden. Vielleicht kommt anschließend bei Ihnen das Gefühl auf, sich selbst geschadet zu haben, weil der vorher großzügige Verkäufer plötzlich zugeknöpft und knauserig erscheint. Trösten Sie sich, Sie hätten ohne schriftliche Vereinbarung wahrscheinlich auch nur die Standardausführungen bekommen. Die Frage ist : Was nützt Ihnen ein schöner Angebotsvergleich nachdem Sie mit drei oder vier Firmen über Ihr Traumhaus verhandelt haben, wenn Sie sich nicht sicher sein können, bei wem Sie das, was mündlich besprochen wurde, am Ende auch wirklich erhalten. Sobald eine Absprache schriftlich fixiert und zusammen mit dem Vertrag unterschrieben wurde, haben Sie einen Rechtsanspruch erworben. Sie sind nicht mehr von der Großzügigkeit anderer abhängig. Selbst wenn Ihr Vertragspartner guten Willens war, das mündlich zugesagte
auch wirklich zu realisieren, können sich die Zeiten ändern. Wenn ein
Auftrag in die roten Zahlen zu rutschen droht, wird der Unternehmer alles,
was nicht unwiderruflich zugesagt wurde, rigoros streichen. Daran wird auch
der freundliche Vertriebsmitarbeiter dann nichts ändern.
Da diese Floskeln keine verbindlichen Rückschlüsse auf die Qualität und damit den Preis einer Komponente zulassen, sind sie für eine hieb- und stichfeste Leistungsbeschreibung ungeeignet. In die Beschreibung Luxusausführung kann man fast alles hinein interpretieren. Während Sie bei einer Bidetarmatur in Luxusausführung einen Einhebelmischer der Firma XY mit 14 Karat Goldauflage zu einem Peis von vielleicht 400 Euro vor Augen haben, stellt für den Bauunternehmer der einfache Einhebelmischer von Firma YZ zum Preis von 65 Euro bereits eine Luxusausführung im Vergleich mit einem billigen Zweihand-Mischer dar. Wenn Sie mit der qualitativen Ausstattung ganz bestimmte Vorstellungen verbinden, dann bringen Sie diese klar zum Ausdruck und legen Sie schriftlich in der Leistungsbeschreibung fest : Bidet-Einhebelmischer, Fabrikat XY, Typ abc. Wollen oder können Sie sich noch nicht explizit festlegen, besteht auch die Möglichkeit in das Leistungverzeichnis aufzunehmen : Bidet-Einhebelmischer, verchromt, Material-Listenpreis 85 Euro. Wollen Sie sich offenhalten, Materialien selbst zu beschaffen und dem Anbieter beizustellen könnte die Vereinbarung auch lauten : Bidet-Einhebelmischer, verchromt, Material-Gutschrift 75 Euro. Dieser Preis wird naturgemäß etwas niedriger liegen, da der Bauunternehmer hier ja keine Möglichkeit hat, von seinem Händler die üblichen Einkaufsrabatte zu erhalten. Am Ende müssen Sie - wie bereits erwähnt - unbedingt darauf achten, dass dieses LV mit allen Vereinbarungen auch Bestandteil des geschlossenen Vertrages wird. Das LV muß also im Vertragstext als Vertragsgrundlage aufgeführt sein !
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