Kostengünstig bauen - Ausführungsphase |
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| Maßnahmenbeschreibung | |
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Grundsätzlich gilt : In der Ausführungsphase sind die Spielräume für kostensenkende Massnahmen deutlich zusammengeschrumpft. Die Einflussmöglichkeiten auf die Baukosten nehmen mit fortschreitender Zeit über die verschiedenen Realisierungsphasen eines Bauprojektes rapide ab. Das Hauptaugenmerk muss in der Ausführungsphase auf folgende Punkte gelenkt werden : Sicherung Gebäudewert durch ständige Qualitätskontrolle Während der Realisierungsphase muss der Bauherr darauf achten, dass alle Festlegungen der Baubeschreibungen auch tatsächlich umgesetzt werden. Werden im Zuge der Realisierung Abweichungen von den festgelegten Materialqualitäten festgestellt, können diese begründet zurückgewiesen bzw. Minderkosten angemeldet werden. Formulierungen zur Materialqualität in der Baubeschreibung wie "hochwertige Ausstattung" oder "Luxusausstattung" sind völlig wertlos, da diese Begriffe nirgendwo definiert oder geregelt sind. Hat der Bauherr konkrete Vorstellungen zu den zu verwendenden hochwertigen Materialien, so sollte er diese detailliert, d.h. mit Material-, Firmen- und Typenbezeichnung in der Baubeschreibung niederlegen. Auch auf Formulierungen wie Fa ......., Typ ........ oder gleichwertig, sollten Sie sich nicht einlassen. Nur so kann man sicher sein, später auch die gewünschten Materialien zu erhalten. Alle Materialwünsche, die nach Auftragserteilung angemeldet werden, führen erfahrungsgemäss zu Mehrkosten. Man sollte sich also die Zeit nehmen und eine detaillierte Auflistung der gewünschten Materialqualitäten der Baubeschreibung anfügen. Zusatzforderungen vermeiden, Vetragskonditionen durchsetzen Um ein Bauprojekt mit minimalen Herstellungskosten zu realisieren, sollte man ständig ein Auge auf die erteilten Aufträge und die hier vereinbarten Vertragsbedingungen halten. Z.B. muss in allen Realisierungsphasen geprüft werden, ob die an Handwerker und Unternehmer zu leistenden Zahlungen auch wirklich fällig und der Höhe nach gerechtfertigt sind. Den Zahlungen muss in jedem Fall der vertraglich fixierte Liefer- und Leistungswert gegenüberstehen. Genauso, wie der Handwerker oder Unternehmer z.B. die Möglichkeit einer Preismehrforderung nutzen wird, wenn er Aussicht auf Durchsetzung seines Anspruches hat, sollten Sie dies auch mit Minderkostenforderungen so halten, wenn Ihr Vertragspartner die beauftragten Leistungen nicht vertragsgerecht erbracht hat. Sie sollten sich als Bauherr in Ihrem Vorgehen nicht berirren lassen und Ihre berechtigten Interessen konseqünt verfolgen. Es ist Ihr gutes Recht, auf einer korrekten Erfüllung des verbrieften Liefer- und Leistungsumfanges zu bestehen. Sind Abstriche an der vom Auftragnehmer geschuldeten Leistung zu machen, so muss der Auftragnehmer selbstver ständlich auch Einbussen beim abgerechneten Endpreis hinnehmen. Die Kontrolle der vertraglich vereinbarten Lieferungen und Leistungen erfolgt auf verschiedenen Gebieten : Vermeidung nachträglicher Mängelbeseitigungskosten Die Feststellung, die umgehende Rüge und die Beseitigung von Baumängeln ist wichtig, leider aber auch ein Stiefkind bei der Abwicklung vieler Bauvorhabens. Baumängel können oft nur erkannt werden, wenn der Planer oder der Bauherr regelmässig vor Ort sind. Auch wenn der Bauherr nicht das Fachwissen eines Architekten besitzt, hilft es schon, bei allen Auffälligkeiten den Architekten gezielt einzuschalten. Mit der Erkennung des Mangels ist es aber noch nicht getan; er muss frist- und formgerecht gerügt werden. Dies kann der Bauherr in Abstimmung mit dem Planer selbst übernehmen. Bleiben Sie auf nichterkannten Mängeln "sitzen" belastet das im Nachhinein Ihr Baukosten-Budget. Achten Sie darauf, dass Ihnen ein Handwerker vor der Ausführung seines Gewerkes bestätigt, dass die Leistung seines Vorgängers mängelfrei ist. Geschieht das nicht, wird er später möglicherweise versuchen, das Auftreten von Baumängeln auf nicht mängelfreie Leistungen des Vorunternehmers zu schieben. Sie haben die Beweislast - die tatsächlichen Ursachen sind mitunter nicht mehr eindeutig zu klären.
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