Baukosten senken - auf die Strategie kommt es an !

Redaktionsschluss für Planänderungen vereinbaren

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Maßnahmenbeschreibung Querinfos

Wenn man versucht, der Ursache von Kostenüberschreitungen im Zuge von Neubauvorhaben auf den Grund zu gehen, wird man - natürlich neben anderen Einflüssen - immer wieder auf eine Ursache stoßen : nachträgliche Änderungen der Planung.

Der Begriff der Planung ist hierbei sehr breit angelegt und umfaßt die folgenden Bereiche :

  • Technische Planungen (Bauzeichnungen, statische Berechnungen)
  • Planungen zur Ausstattung (Baustoffe, Materialien)
  • Planungen von Abläufen (Termine, Selbsthilfe)
  • Genehmigungstechnische Planungen (Genehmigungsvorgaben)
  • Finanzielle Planungen (Kreditbedarf, Kreditgeber)

    An der Vielfältigkeit der planerischen Aufgaben können Sie leicht erkennen, wie komplex und arbeitsintensiv das "Planungsgewerk" für ein Bauvorhaben ist. Das ist mit ein Grund, warum viele private Bauvorhaben - insbesondere beim Bauen in eigener Regie - um "Kosten zu sparen", nur mit einer sehr bruchstückhaften Planung in Angriff genommen werden. Oft wird nur das geplant, was behördlicherseits gefordert ist, nämlich die Bauunterlagen nach Baugenehmigungsverfahren, einschließlich statische Berechnungen und energietechnische Nachweise.

    Eine Baumaßnahme zu planen, heißt : das komplette Vorhaben in allen Details nach Technik, Ausstattung und Abläufen sauber durchdenken und dokumentieren. Erfolgt dies in allen aufgelisteten Bereichen mit Akribie, dürften Kostenüberschreitungen nur noch aus schwer vorhersehbaren Einflüssen herrühren, wie saisonale und konjunkturelle Markteffekte, die zu steigenden Baupreisen führen können.

    Aber selbst wenn eine detaillierte Planung aufgestellt wird, ist man vor Kostenüberschreitungen nicht immun. Werden Bestandteile der Planung nachträglich geändert, hat das zumeist Auswirkungen auf die Kosten. Oft ist es sogar so, dass Änderungen in einem Bereich Auswirkungen auf einen anderen Bereich haben können. So kann die Auswahl eines anderen Baustoffs Auswirkungen z.B. auf die zeitlichen Abläufe haben.

    Generell kann man sagen : Je früher Änderungen veranlaßt werden, umso eher sind die Auswirkungen zu begrenzen. Je später im Bauverlauf Änderungen anstehen, umso fataler sind die Auswirkungen auf Abläufe und Kosten.

    Entwurfsplanung

    Die Entwurfsplanung lebt vom ändern, umstoßen und neu durchdenken. Hier werden noch Konzepte entwickelt, und Alternativen betrachtet. Nicht jeder Planungsschritt muß direkt zum Ziel führen. Der Bauherr hat Gelegenheit seine Vorstellungen einzubringen und entsprechendes Reagieren des Planers einzufordern. Ein engagierter Architekt wird konstruktive Kritik seiner "Bauherrenschaft" gerne zum Anlass nehmen, seine Entwurfsplanung zu vervollkommnen. Im Idealfall werden bei der konkreter werdenden Entwurfsplanung bereits Statiker und weitere Fachplaner eingebunden. Natürlich muss die Entwurfsplanung, gemessen an dem nach HOAI anrechenbaren Honoraranteil, innerhalb eines vernünftigen Zeitrahmens abgeschlossen werden.

    Genehmigungsplanung

    Nachdem die Entwurfsplanung im Sinne der Bauherren zu einem erfolgreichen Abschluß gebracht wurde, führt der Architekt die Genehmigungsplanung durch. Hier wird nicht die Genehmigungsfähigkeit von Alternativen geprüft, dies muss bereits während der Entwurfsplanungsphase erfolgen. Der Architekt fertigt die verbindliche 1:100 Planungszeichnung und stellt alle Unterlagen für den Genehmigungsantrag zusammen. Er bespricht die Details mit dem Statiker für die statische Berechnung.

    Werden in dieser Phase Änderungswünsche eingebracht, müssen bereits fertiggestellte Unterlagen geändert oder neu aufgestellt werden. Muss die Statik überarbeitet werden, kann es teuer werden. Unter Umständen muss die Genehmigungsrelevanz der Änderungen auch mit dem Bauamt abgeklärt werden und deshalb verzögert sich möglicherweise der Abgabetermin für den Genehmigungsantrag.

    Detailplanung

    Nach der Genehmigung des Vorhabens werden die vorliegenden Pläne weiter detailliert und ausgearbeitet. Fachplaner kümmern sich um die Installationsgewerke. Die spätere Ausstattung des Gebäudes wird im Detail festgelegt. Die Terminpläne mit den zeitlichen Abläufen werden aufgestellt.

    Kommen jetzt Änderungswünsche, muss zu allererst geprüft werden, ob die Änderungen genehmigungsrelevant sind oder die genehmigte Statik beeinflussen - damit sind sie ohne wirklich großen zeitlichen und kostenmäßigen Aufwand nicht durchführbar. Auch wenn das nicht gegeben ist, ist die Zahl der von Änderungen betroffenen Planungsunterlagen und deren Bearbeitungstiefe größer und damit zeitaufwendiger. Kosten müssen neu ermittelt und terminliche Abläufe unter Umständen überarbeitet werden.

    Ausschreibungen/Vergaben

    Auf Basis der Detailplanung werden Leistungsverzeichnisse (Mengen, Materialqualitäten, technische Randbedingungen) aufgestellt und an die Bieterfirmen verschickt. Die eingehenden Angebote werden verglichen und Liefer- und Leistungsaufträge vergeben.

    Kommt es jetzt zu gravierenden Änderungswünschen, stimmen unter Umständen die Leistungsverzeichnisse nicht mehr. Es müssen zusätzliche Leistungspositionen ausgeschrieben werden. Das kostet viel Zeit. Sind bereits verbriefte Aufträge betroffen, müssen Änderungen am Leistungsumfang neu verhandelt werden. Dies führt auf Seiten des Bauherren fast immer zu Mehrkosten. Kommt es zu Verzögerungen, kann es sein, dass die ausführende Firma keine Zeit mehr hat und weitere Wartezeiten resultierten.

    Änderungen auf der Baustelle

    Läuft die Baustelle erst einmal, kommt bei Änderungswünschen zu allen oben geschilderten Schwierigkeiten der Termindruck der Baustelle hinzu. Der Bauherr muss sich fast immer ad hoc entscheiden. Vom Unternehmer genannte Mehrkosten können nicht mehr sauber geprüft werden. Unter Umständen müssen Gewerke teilweise wieder abgerissen und neuerstellt werden. Das kostet Material und Lohnarbeit. Baustellenänderungen werden zumeist in ihrer Auswirkung auf andere Gewerke nicht sorgfältig geprüft, sodaß Folgeänderungen, terminliche Verzögerungen und überproportionale Mehrkosten zusammen kommen.


    Was kann und sollte man denn tun ?

    Wenn sich alle Beteiligten (Bauherrenschaft, Architekt, Fachplaner) die oben beschriebenen Auswirkungen von Änderungen mit ihren möglichen terminlichen und kostenmäßigen Konsequenzen deutlich vor Augen führen, ist schon viel gewonnen. Es wird immer mal wieder den Zwang geben, eine einzelne Planungsvorgabe zu ändern. Jede andere Vorstellung ist nicht praxisgerecht. Man sollte Änderungen aber auf das absolut zwingende Maß reduzieren. Das heißt, es sollten nur unbedingt erforderliche Änderungen und keine Änderungen aufgrund einer Tageslaune und aus dem hohlen Bauch heraus verlangt werden.

    "Formellen Redaktionsschluß" verkünden

    Eine gute Vorgehensweise ist es, nach jedem der oben aufgeführten Arbeitsschritte so eine Art "Formellen Redaktionsschluß" zu verkünden. Alle Beteiligten sollten vorher noch einmal 2-3 Tage Zeit haben, sich mit den getroffenen planerischen Festlegungen zu beschäftigen. Anschließend - das sollte der Konsens zwischen den Beteiligten sein - verzichtet jeder auf nicht zwingend erforderliche Änderungen. Dieser Redaktionsschluss braucht nicht für Änderungen im Bereich der Ausstattungsfestlegung zu gelten, wenn der Änderungswunsch nachweislich kostenneutral ist. Dies gilt z.B. für

  • Holz-Innentüren mit Eichefurnier statt in Buche
  • Fliesensorte A ersetzt durch Sorte B in anderer Farbe

    Wenn hiervon allerdings bereits platzierte Aufträge an Handwerker und Unternehmer betroffen sind, ist Vorsicht geboten. Dass der Änderungswunsch ohne Mehrkosten vom Auftragnehmer erfüllt werden kann, sollten Sie sich schriftlich bestätigen lassen, sonst kommt mit der Schlussrechnung vielleicht doch noch das böse Erwachen.

    Und noch etwas: Wenn Ihr Architekt Sie vor den Konsequenzen einer von Ihnen geforderten Änderung warnt, versuchen Sie nicht, ihm zu zeigen, wer das Sagen hat. Nehmen Sie seine Warnung als gutgemeinten Hinweis und nicht als Versuch, Sie in Ihrer Entscheidungsgewalt zu beschneiden. Sie als Bauherr zahlen in fast jedem Fall die Zeche.

    Planungsfehler

    Wenn Planungsänderungen auch von Ihrem Architekten als unbedingt erforderlich angesehen werden, liegt der Verdacht nahe, dass mit der vorgelegten Planung etwas nicht stimmt. Sie sollten dann ruhig einmal nach der Ursache dieser "Fehlplanung" fragen und anschließend nach dem Verursacher. Ein Architekt ist Ihnen gegenüber schadensersatzpflichtig, wenn aus einem Planungsfehler für Sie ein finanzieller Schaden resultiert. Er muss von Gesetz wegen zu diesem Zweck eine Haftpflichtversicherung unterhalten. Sie nehmen mit einer derartigen Forderung nicht zwangsläufig Ihrem Planer die Butter vom Brot. Er kann die an ihn gerichteten Forderungen zumeist an seine Haftpflichtversicherung weitergeben.


  • 2002 Dipl.Ing. Hans-Peter Schmitz, Erftstadt   Homepage  Email