Regiearbeiten vermeiden durch detailliertes Leistungsverzeichnis |
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| Maßnahmenbeschreibung | Querinfos |
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Bei zusätzlich erforderlichen Arbeiten (Änderungen, Ergänzungen) sollte der
Bauherr bzw. der beauftragte Architekt immer bestrebt sein, die anstehenden
Arbeiten über die festgelegten Einzelpreise per Aufmaß abzurechnen. Für diese
Fälle nimmt man in das LV auch Positionen auf, die eventuell für die Abwicklung
von Änderungs- oder Zusatzarbeiten benötigt werden könnten.
Anmerkung zu Bedarfspositionen im LV Es ist Aufgabe des Architekten bei der Vergabe des Auftrages darauf zu achten, daß alle Bedarfspositionen, die noch nicht mit konkreten Mengen ausgeschrieben waren, besonders auf Vergleichbarkeit zwischen den Anbietern betrachtet werden. Diese Positionen gehen ja nicht unbedingt in den Preisvergleich der Titel- oder Gesamtsummen ein. Ein beliebter Trick bei gewieften Unternehmern ist es, die nicht mit Massen ausgeschriebenen Positionen zu überteuern, in der Hoffung, daß diese Positionen, vielleicht sogar ein wenig provoziert, später doch zur Anwendung kommen und dann einen kräftigen Gewinn abwerfen. Ein gewissenhaft vorgehender Architekt, setzt auch die Bedarfs- oder Eventualpositionen mit abgeschätzten Mengen im Preisvergleich an, dann bleiben solche Überraschungen außen vor. Wurde der Auftrag unter Zugrundelegung eines detaillierten Leistungsverzeichnisses im Wettbewerb vergeben, sollten alle Arbeiten, für die entsprechende Leitungspositionen und Einzelpreise auffindbar sind, hierüber erbracht und abgerechnet werden. Und wenn das nicht geht ? Jetzt kann es durchaus sein, daß es innerhalb des LV's keine passenden Leistungspositionen gibt und auch keine vergleichbaren Positionen heranzuziehen sind. In diesem Fall kann der Bauherr versuchen mit dem Unternehmer den Preis für diese Arbeiten vor der Ausführung festzuschreiben. Hierauf wird sich der ausführende Unternehmer nur einlassen, wenn die hiermit verbundenen Risiken klar überschaubar sind. Ist das nicht der Fall, wird er Angstzuschläge in seine Kalkulation aufnehmen, was die Kosten in die Höhe treibt. In diesem Fall kann es sinnvoll sein, die auszuführenden Arbeiten über Stundenaufwand abzurechnen. Der Unternehmer geht keine Risiken ein und der Bauherr kann in einem solchen Fall durch verstärkte Vor-Ort-Präsenz den Fortgang der Arbeiten und damit die anfallenden Lohnkosten kontrollieren. |