Keine freihändigen Aufträge vergeben |
Querinfos mit Zurück-Button Ihres Browsers verlassen
| Maßnahmenbeschreibung | Querinfos |
|---|---|
|
Wenn Bauherren ihr Bauvorhaben in eigener Regie, das heißt, nach Erteilung
der Baugenehmigung weitgehend auf sich allein gestellt, ohne professionelle
Architekten- Unterstützung, abwickeln, ist es oftgeübte Praxis, daß keine
oder fast keine weitergehenden Planungsunterlagen erstellt werden. Die
durchzuführenden Arbeiten werden dann mit zwei oder drei potentiellen
Auftragnehmern vor-Ort durchgesprochen. Die Anbieter erstellen dann mehr oder weniger
pauschal gehaltene Angebote, mit wenig aussagekräftigen Beschreibungen der
angebotenen Materialien, wie z.B. guter Standard, normale Ausführung oder
Herstellerstandard. Die eine oder andere Frage zum Angebot wird dann gestellt
und vom Anbieter mündlich beantwortet. Der billigste Bieter wird ausgesucht
und dann quasi per Handschlag der Auftrag erteilt. Dies führt fast regelmäßig
zu nachträglichen bösen Uberraschungen beim Bauherren. Diese Vorgehen muß
unbedingt vermieden werden.
Folgende Mindestanforderungen an die Auftragsvergaben - Baufachmann für Ausschreibung und Preisvergleich einschalten - benötigtes Leistungspaket bestmöglich beschreiben - Möglichst Leistungsverzeichnis mit Einzelpreisen für Eventualpositionen vereinbaren - Materialliste mit Ausführungen und Herstellern als Vertragsgrundlage vereinbaren - Möglichst detaillierte Zeichnungen zugrundelegen - Schriftlichen Auftrag vergeben - unbedingt VOB Teil B und C als Vertragsgrundlage vereinbaren - Wenn durchsetzbar, Gewährleistung nach BGB vereinbaren - Zahlungungsplan nach Fortschritt vereinbaren und genau definieren - Vollständigkeitsklausel im Auftrag vereinbaren - Komplett-Stundensatz für evt. Regiearbeiten Polier, Facharbeiter und Hilfskraft festlegen |