Vermögenswirksames Sparen |
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| Maßnahmenbeschreibung | Querinfos | |
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Bis zu 78 Mark pro Monat zahlen viele Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zusätzlich
zum Gehalt, damit sie sich ein Vermögen aufbauen können. Und seit 1. Januar 1999
wird das vermögenswirksame Sparen vom Staat stärker gefördert. So wurden die
Einkommensgrenzen für die staatliche Arbeitnehmersparzulage um rund 30 Prozent
angehoben und die begünstigten Sparbeträge sowie zum Teil die Höhe der Zulage
heraufgesetzt. Wie Sie davon profitieren können, erfahren Sie hier.
Geld vom Arbeitgeber Die meisten Tarifverträge sehen vor, daß Arbeitnehmer monatlich einen Betrag zwischen 13 und 78 DM zusätzlich zum Arbeitslohn in Form von vermögenswirksamen Leistungen (VL) vom Arbeitgeber erhalten. Langfristig betrachtet, kann auf diese Weise einiges zusammenkommen: 78 DM pro Monat summieren sich nach 30 Jahren Berufstätigkeit auf immerhin 28 000 DM. Aber auch bei kleineren Beträgen lohnt es sich, die vermögenswirksamen Leistungen vom Arbeitgeber in Anspruch zu nehmen. Für die vermögenswirksamen Leistungen sind bestimmte Anlageformen vorgesehen: Bausparvertrag Kapitallebensversicherung Banksparplan Beteiligungen an Produktivkapital wie Aktien, Investmentfonds oder betriebliche Beteiligungen Mit der Sparzulage werden aber nur das Bausparen und die Produktivanlage gefördert.
Arbeitnehmer-Sparzulage Die vermögenswirksamen Leistungen werden vom Staat gefördert, wenn das zu versteuernde Einkommen bestimmte Grenzen nicht übersteigt. So erhalten ab 1999 alle Arbeitnehmer eine Sparzulage,deren jährliches Einkommen 35 000 DM (Alleinstehende) beziehungsweise 70 000 DM (Verheiratete) nicht übersteigt. (Bisher: 27 000 DM beziehungsweise 54 000 DM.) Dies entspricht Bruttoverdiensten von etwa 41 000 beziehungsweise 80 000 DM. Durch das neue Gesetz ist zudem die bisherige Förderung vermögenswirksamer Leistungen von maximal 936 DM mit 10 Prozent Sparzulage durch zwei Förderkörbe ersetzt worden: Der bisherige Höchstbetrag von 936 DM mit dem Sparzulagengesetz von 10 Prozent gilt für Anlagen im Wohnungsbau – nur das Bausparen wird damit gefördert. Darüber hinaus werden künftig bis zu 800 DM jährlich mit maximal 20 Prozent beziehungsweise 25 Prozent Sparzulage (neue Bundesländer) gefördert, wenn die Anlage in Aktienfondsanteilen oder ähnlichem erfolgt. Beide Förderungen können Sie nebeneinander beanspruchen. Allerdings werden bisher tarifvertraglich maximal 936 DM vom Arbeitgeber übernommen. Der andere Teil kann aber vom Arbeitnehmer aus den eigenen Bezügen beigesteuert werden. Ab 1999 werden also vermögenswirksame Leistungen bis zu 1736 DM jährlich mit Arbeitnehmer- Sparzulage von maximal 254 DM begünstigt. Um die Sparzulage zu erhalten, müssen die VL-Beträge vom Arbeitgeber auf das VL-Anlagekonto eingezahlt werden, unabhängig davon, ob er selbst die VL zahlt oder diese aus den Bezügen des Arbeitnehmers kommen. Der Arbeitnehmer muß dann eine Bescheinigung des Anlageinstituts (Anlage "VL") der jährlichen Steuererklärung beifügen. Das Finanzamt zahlt die Sparzulage dann am Ende der siebenjährigen Ansparphase einmalig auf das VL-Konto ein. Wohnungsbauprämie Wenn das Einkommen zu hoch ist, um Sparzulage zu erhalten, kann man unter Umständen von einem anderen Fördertopf profitieren. Auf vermögenswirksame Leistungen, die in einen Bausparvertrag fließen, werden im Rahmen der Höchstbeträge 10 Prozent Wohnungsbauprämie vom Staat bezahlt, wenn die Einkommensgrenzen von 50 000 DM bei Alleinstehenden und 100 000 DM bei Verheirateten nicht überstiegen werden. Auch der Sparzulagenberechtigte kann sich zusätzlich für die Wohnungsbauprämie entscheiden, und 1000 DM (Alleinstehende) beziehungsweise 2000 DM (Verheiratete) jährlich prämienbegünstigt sparen. |