Die Standortfrage bei Schaffung vermieteten Wohnraums

Maßnahmenbeschreibung
Ganz besonders bei der Schaffung vermieteten Wohnraums ist es entscheidend, daß die Wirtschaftlichkeit der Gesamtmaßnahme gesichert ist. Hauptkriterium ist dabei sicherlich die erlösbare Miete, aber auch die Wiederverkäuflichkeit eines degressiv abgeschriebenen Objekts nach Ablauf der steuerlich interessantesten Jahre ist von Bedeutung.

Der Maklerausspruch, daß drei Dinge bei einer Immobilieninvestition entscheidend seien, nämlich Lage, Lage, Lage, gilt ganz besonders für den Mietwohnungsbau. Nur wenn die Lage eines Objekts stimmt, kann man davon ausgehen, attraktive Mieteinnahmen zu erzielen und keinen Wohnungsleerstand zu haben. In Zeiten von Wohnungsüberkapazität, wie zur Zeit, regelt sich der Mietmarkt auch über Angebot und Nachfrage. Wird nicht genügend Wohnraum nachgefragt, merken dies zuerst die Besitzer von Objekten in weniger attraktiver Lage. Hier fällt der Mietzins bei Neuvermietung und es gibt mehr oder weniger langen Leerstand. Sind die Wohnungen dann noch am Bedarf vorbei geplant (z.B. zu große Wohnungen), können sich echte Probleme entwickeln. Die Objekte in begehrten Wohnlagen erleiden dann vielleicht auch eine gewisse Minderung des erlösbaren Mietzinses, der Totalausfall der Miete wegen Leerstand ist aber hier eher selten.



Also auch hier ist es meistens lohnend, beim Grundstück mehr zu investieren, und damit dann eine problemlose Vermietbarkeit und ein halbwegs stabiles Mietniveau zu sichern. Eine Ausnahme bilden hier unter Umständen die Luxuswohnanlagen, die es mitunter schwer haben, trotz la-Lage die zur Wirtschftlichkeit erforderlichen hohen Mietsätze zu erwirtschaften.

2001 Dipl.Ing. Hans-Peter Schmitz, Erftstadt   Homepage  Email