Keine Vergabe ohne Preisvergleich |
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| Maßnahmenbeschreibung | Querinfos |
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Ein ganz wesentlicher Punkt auf dem Weg zu einer kostengünstig hergestellten
Immobilie ist die Vergabe der Handwerker- und Unternehmeraufträge unter den
Bedingungen eines intakten Wettbewerbs. Um einen wirklich aussagekräftigen
Preisvergleich sicherzustellen, müssen die miteinander verglichenen Angebote
aber auch vergleichbar sein. Man darf nicht, wie es so schön heißt, Äpfel und
Birnen miteinander vergleichen.
Für normale Vorhaben reicht es aus, 3 höchstens 4 Angebote einzuholen. Mindestens einer der Anbieter sollte dabei nicht ortsansässig sein. Es soll schon vorgekommen sein, daß ortsansässige Unternehmer die anstehenden Aufträge untereinander aufgeteilt haben - was es im Großen gibt, gibt es auch im Kleinen. Aufgabe des Bauherren, bzw. des von ihm beauftragten Architekten ist es, die Vergleichbarkeit der Angebote zu überprüfen und erforderlichenfalls die eingeholten Angebote vergleichbar zu machen. Nur wenn die Randbedingungen, aufgrund derer die Angebote kalkuliert wurden, gleich sind, können auch die Angebote vergleichbar sein. Wenn der Informationsstand verschiedenener Anbieter unterschiedlich ist, besteht die große Gefahr, daß die abgegebenen Angebote nicht dem Anspruch der Vergleichbarkeit entsprechen. Was bedeutet denn überhaupt "Vergleichbarkeit der Angebote"? Es gibt grundsätzlich unterschiedliche Aspekte der Vergleichbarkeit von Angeboten, nämlich die kaufmännische und die technische Vergleichbarkeit. Es ist schon ein ganz beträchtliches Wissen auf den technischen Feldern bzw. im kaufmännischen Bereich erforderlich, um eine Vergabe von Arbeiten an den nichtoptimalen Auftragnehmer auszuschließen. Um es gleich vorweg zu sagen : der Angebotsendpreis ist ein sehr wichtiges Kriterium, aber beileibe nicht das Einzige. Es gibt wahre Künstler im Erstellen von technischen Angeboten, die das Ziel haben, mit einem vermeintlich sehr günstigen Angebot an den Auftrag zu kommen, um dann über nachträgliche Mehrforderungen die eigentlichen Gewinne zu realisieren. Hier heißt es, wachsam zu sein, um so etwas zu vermeiden. Im folgenden werden eine ganze Reihe von Hinweisen gegeben, worauf zu achten ist, wenn man die Vergleichbarkeit von Angeboten überprüft. Prüfung der Vergleichbarkeit von Angeboten Vergleichbar machen von Angeboten Die Vergabeentscheidung |