Vergleichbarmachen von Angeboten |
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| Maßnahmenbeschreibung | Querinfos |
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Je nach Detaillierungsgrad der verschickten Ausschreibungen, können die eingehenden
Angebote mehr oder weniger große Abweichungen bezüglich des abgebotenen
Lieferumfanges (Materialqualität, Nebenleistungen, Schnittstellen) oder der
kaufmännischen Randbedingungen (Gewährleistung, Zahlungsbedingungen, Termine)
aufweisen.
Vornehmliches Bestreben des Bauherren bzw. seines Interessenvertreters, des Architekten ist es nun, diese Abweichungen beruhend auf - Interpretations-Schwierigkeiten - unterschiedlichem Informationsstand der Anbieter - unterschiedlich getroffenen Annahmen - Mißverständnissen soweit auszugleichen, daß eben nicht "Äpfel mit Birnen" verglichen werden. Im Idealfall unterscheiden sich die Angebote am Ende nur noch im Preis und hier möglichst nicht allzu gravierend. Dieser Idealzustand wird sich nur ganz selten erreichen lassen. Es geht auch nicht um die Gleichmacherei um jeden Preis. Viel wichtiger ist es, daß die Abweichungen der verschiedenen Anbieter vom in der Ausschreibung definierten Sollzustand erkannt und bewertet werden. Es kommt immer wieder vor, daß ein Anbieter von der Ausschreibung abweicht und eine bessere technische Lösung präsentiert. Der Bauherr wäre verrückt, würde er diese Vorschläge nicht dankend erkennen und umsetzen; die Fairneß gegenüber den anderen Anbietern verlangt nur, daß deren Angebote bei der Bewertung in korrekter Weise Berücksichtigung finden. Manchmal ist es sogar angebracht mit einer aufgrund der neuen Erkenntnisse überarbeiteten Ausschreibung neue Angebote anzufragen. Man wertet also die Angebote sofort nach Eingang zusammen mit dem Architekten aus, z.B. nach dem folgenden Fragenschema Sind alle geforderten Leistungspositionen angeboten ? Entsprechen die angebotenen Materialqualitäten den Forderungen? Wurden Alternativen angeboten? Entstehen daraus Probleme für Folgegewerke ? Welche Nebenleistungen wurden angeboten bzw. ausgeschlossen ? Gibt es Leistungsausschlüsse? Was muß bauseits beigestellt werden ? Besitzen alle Angebotspositionen einen Angebotspreis? Wurden alle Gesamtpreise richtig errechnet (Einzelpreis x Menge) ? Ist die Preisbasis überall gleich (brutto, netto, Rabatte)? Ist die Angebotslaufzeit ausreichend lang bemessen (zwischenzeitliche Lohnerhöhungen)? Sind die Zahlungsbedingungen akzeptabel ? Sind die Fertigstellungstermine akzeptabel? Ist die geforderte Gewährleistungsregelung berücksichtigt? Nach diesem Fragenschema können bei guten Ausschreibungsunterlagen sicher die meisten Kriterien in den Angeboten abgehakt werden. Es werden aber zu jedem Angebot einige Fragen offen bleiben, die einer Klärung bedürfen. Diese sollten dann in einem separaten Gespräch oder im Zuge der Auftragsverhandlung abgeklärt und das Ergebnis schriftlich festgehalten werden. Grundsätzlich gilt : Keine mündlichen Verabredungen - alles schriftlich niederlegen ! |