Die Vergabeentscheidung |
Querinfos mit Zurück-Button Ihres Browsers verlassen
| Maßnahmenbeschreibung | Querinfos |
|---|---|
|
Nachdem die Angebote soweit nachbearbeitet sind, daß eine technische und
kaufmännische Vergleichbarkeit gegeben ist, ist die Vergabeentscheidung zu
treffen. Wenn die ersten Schritte sorgfältig durchgeführt wurden, ist dieser
letzte Vorgang kein Problem mehr.
Am besten werden alle Anbieter in die Spalten einer Tabelle nebeneinander aufgeführt. In die vertikalen Zeilen werden auf der linken Seite die Positions- Bezeichnungen und der zugrundegelegte Mengenwert eingetragen. In die linke von zwei Bieterspalten kommt der Einzelpreis pro Einheit, in die rechte Spalte der errechnete Gesamtpreis. Im Fuß der Tabelle werden nun die Summen gebildet. Sehr deutlich ist zu erkennen, welcher Bieter in den einzelnen Positionen das günstigste Angebot abgegeben hat. Weichen Preise einzelner Anbieter von dem mittleren Bieterpreis deutlich nach oben oder nach unten ab (z.B.> 15 %), ist das ein Zeichen dafür, daß es hier kalkulatorische Schwierigkeiten gegeben hat, denen man eventuell noch einmal nachgehen könnte. Hier könnten Fehlkalkulationen des jeweiligen Anbieters vorliegen. Die Summe der jeweils günstigsten Preise jeder einzelnen Position quer über alle Angebote betrachtet, ist das theoretische Minimum. Liegt der günstigste Bieter sehr nahe beim theoretischen Minimum, ist das ein gutes Zeichen für die Vergabe des Auftrages an diesen Bieter. Anmerkung zur PC-Anwendung für den Preisvergleich. In BIG-Plus werden die eingegangenen Angebote automatisch gegenüber gestellt und mit Prozentzahlen bewertet. Jeder einzelne Bieter und das theoretische Minimum können dabei als 100 % Bezug eingesetzt werden. Saubere Ausdrucke erhöhen die Transparenz der hier zu treffenden Entscheidungen. Zu bedenken bleibt: Nicht immer ist der Preis das allein entscheidende Kriterium. Es sind durchaus Fälle denkbar, die nach sorgfältiger Begründung rechtfertigen, den Auftrag nicht an den preisgünstigsten Auftragnehmer zu vergeben. Aber bitte: Es sollte gute Gründe hierfür geben. Wenn von den Anbietern Fairneß verlangt wird, sollte der Bauherr selber auch bis zum Schluß ein faires Verfahren durchziehen. Gründe für eine Vergabe des Auftrages nicht an den preisgünstigsten Anbieter: - Ein Anbieter hat eine spezielle technische Lösung erarbeitet, die geldwerte Vorteile bietet - Es gibt Zweifel an der Seriösität des preisgünstigsten Anbieters - Es gibt Zweifel, ob der preigünstigste Anbieter wirtschaftlich gesund ist - Die laufenden Betriebskosten eines angebotenes Konzeptes wiegen den Mehrpreis für die Installation mehr als auf - Ein Anbieter kann besonders gute persönliche Referenzen aufweisen Zum Schluß : Nachdem ein Auftragnehmer beauftragt wurde, sagen Sie bitte den anderen Anbietern in angemessener Form (telefonisch oder schriftlich) ab. Man hat teilweise viel Arbeit in ein Angebot investiert und möchte schon wissen, wenn es nicht mehr lohnt, sich weiter zu bemühen und freie Kapazitäten für andere Baumaßnahmen neu verplant werden können. | MG SRC="prod1.gif" WIDTH=105 HEIGHT=35 BORDER=0 ALT=""> --> |